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Datenschutz-bestimmungen | ATAM S.p.A.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. PRÄMISSE
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln alle bestehenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf die Lieferung von Komponenten durch die Gesellschaft ATAM, die im Folgenden als Verkäuferin bezeichnet wird. Die Lieferung beschränkt sich ausschließlich auf den in der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin bestätigten Lieferumfang und unterliegt den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Jedwede einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Abweichung von den allgemeinen Verkaufsbedingungen, ist nur dann gültig, wenn eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung durch die Verkäuferin erfolgte.

2. VERTRAGSSCHLUSS
Der vorliegende Liefervertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn die Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgte.
Sollten jedoch die in der Bestellung der Käuferin genannten Bedingungen von denen in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin genannten Bestimmungen abweichen, so sind die letzteren als neuer Vorschlag zu verstehen und der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Käuferin mit der Durchführung der Vereinbarung beginnt oder die gelieferten Waren ohne schriftlichen Vorbehalt annimmt.

3. TECHNISCHE DATEN, ZEICHNUNGEN, DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG
Die Daten und Zeichnungen aus Katalogen, Prospekten, Rundschreiben sowie anderen Informationsmaterialien der Verkäuferin dienen lediglich zur Veranschaulichung. Diese Daten sind nicht rechtsverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin als rechtsverbindlich bezeichnet werden. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, an ihren Produkten jederzeit als angemessen betrachtete Änderungen vorzunehmen und wird die Käuferin von diesen Änderungen unterrichten, falls diese die Installation der Käuferin betreffen.
Sollte die Käuferin Änderungen an den Produkten vorschlagen, so ist die Verkäuferin erst dann zur Durchführung dieser Änderungen verpflichtet, wenn eine umfassende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien vorliegt, in der sämtliche Auswirkungen dieser Änderungen auf die zuvor vereinbarten Preise und Lieferzeiten für diese Produkte ausdrücklich genannt werden.
Die Käuferin verpflichtet sich ausdrücklich dazu, die im Rahmen der Lieferung erhaltenen Zeichnungen und die betreffende technische Dokumentation nicht zu Zwecken zu verwenden, die von denen im Liefervertrag genannten Zwecken abweichen. Diese Informationen bleiben weiterhin geistiges Eigentum der Verkäuferin und dürfen von der Käuferin nicht an Dritte weitergegeben oder ohne schriftliche Genehmigung der Verkäuferin vervielfältigt werden.
Die Käuferin ist des Weiteren verpflichtet, die Verkäuferin bereits während der vorvertraglichen Verhandlungen über mögliche gesetzliche Bestimmungen zu informieren, die bei der Lieferung der Ware in das Installationsland zu berücksichtigen sind.

4. BESTELLUNGEN
Die an die Verkäuferin gerichteten Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin.

5. PREISE
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.

6. LIEFERUNGEN
Die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen sind als Richtwert zu verstehen und besitzen keine rechtsverbindliche Wirkung für die Verkäuferin. Die Verkäuferin kann nicht für mögliche direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die durch Verspätungen bei der Lieferung oder durch die Unterbrechung oder die teilweise oder vollständige Einstellung der Lieferung entstehen. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die Käuferin oder an das Beförderungsunternehmen, wird die Verkäuferin von sämtlichen mit der Lieferung verbundenen Gefahren enthoben; dies gilt auch für den Fall, in dem die Verkäuferin mit dem Transport beauftragt wurde.
Befindet sich die Käuferin im Zusammenhang mit vorausgegangenen Lieferungen im Zahlungsverzug, so gilt der Lauf der vereinbarten Lieferfrist als unterbrochen und die Verkäuferin kann die Lieferungen solange verzögern, bis die Käuferin die noch geschuldete Summe bezahlt hat.
Werden die gelieferten Produkte von der Käuferin aus Gründen, die bei der Käuferin bzw. außerhalb des Einflussbereiches der Verkäuferin liegen, nicht entgegengenommen, so gehen die Gefahren und die Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufbewahrung der betreffenden Lieferung entstehen, auf die Käuferin über.

7. TRANSPORT
Die Frachtkosten werden stets von der Käuferin übernommen. Ebenso haftet die Käuferin für die Gefahren während des Transports der Ware.

8. ZAHLUNG
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, muss die Käuferin die gelieferte Ware innerhalb der in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfrist bei der Verkäuferin oder bei der von ihr genannten Bank bezahlen: Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Käuferin zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Mögliche Beanstandungen der gelieferten Ware entheben die Käuferin nicht ihrer Verpflichtung, die vereinbarten Zahlungsbedingungen und Fristen einzuhalten. Die vereinbarten Zahlungsfristen gelten auch bei Verspätungen, Unfällen oder einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Lieferung, die sich während des Transportes ereignen, sowie im Fall einer vergeblichen Anlieferung der Ware aufgrund der nicht erfolgten Annahme der Ware durch die Käuferin.

9. GARANTIE
Die Verkäuferin übernimmt die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht für ihre Produkte; diese gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ab dem Tag der Abholung der Ware am Lager der Verkäuferin. Der Garantieanspruch gilt nur für Herstellungsmängel und kann nur von der ursprünglichen Käuferin geltend gemacht werden. ATAM haftet nicht für Produkte, die Beschädigungen aufweisen, die auf den Transport oder die unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Anwendung, Installation, die falsche Handhabung, Nachlässigkeit oder Manipulationen von Seiten der Käuferin zurückzuführen sind. Jegliche Art von Wartungs- oder Reparatureingriffen sowie der Austausch defekter Teile dürfen ausschließlich am Firmensitz von ATAM in Agrate Brianza, (MB), vorgenommen werden.

10. REKLAMATIONEN UND BEANSTANDUNGEN
Eventuelle Beanstandungen in Bezug auf die Menge, die Art oder den Typ der gelieferten Ware müssen der Verkäuferin innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Eingang der Ware gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als stillschweigend angenommen. Die ohne eine vorherige Vereinbarung mit der Verkäuferin zurückgeschickte Ware wird von dieser abgelehnt und an den Absender zurückgeschickt. Eventuelle Beanstandungen bezüglich der Qualität der gelieferten Ware müssen der Verkäuferin innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Feststellung der Mängel gemeldet werden.
Werden diese Mängel als solche von der Verkäuferin anerkannt und besteht für die betreffenden Produkte ein Garantieanspruch, so ist die Verkäuferin ausschließlich zum Ersatz des betreffenden Produktes verpflichtet, wobei die Ersatzlieferung "frei Werk" erfolgt. Die Verkäuferin haftet nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung der Produkte oder ihre nicht ordnungsgemäße oder mangelnde Funktionstüchtigkeit, verursacht wurden. Unter keinen Umständen ist die Käuferin durch die Geltendmachung eventueller Beanstandungen zur Aussetzung oder Weigerung der Bezahlung der Rechnungen der Verkäuferin berechtigt.

11. ANWENDBARES RECHT
Sämtliche mit ausländischen Vertragspartnern gemäß der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Lieferverträge unterliegen dem italienischen Recht.

12. GERICHTSSTAND
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung, der Auslegung, der Gültigkeit, der Kündigung und Einstellung des vorliegenden Liefervertrages ist ausschließlich das Gericht von Mailand zuständig.